Leistungen
Behandlungsverfahren und Arbeitsbereiche
Bezüglich der angebotenen therapeutischen Leistungen können Sie sich gerne ausführlicher auf meiner Seite unter www.therapie.de informieren.
Psychotherapeutische Sprechstunden (25/50 Min.) und Akutbehandlungen (bis zu 12
Sitzungen à 50 Min.) bieten nur Raum für sehr kurze Interventionen, ersetzen somit
keine Psychotherapie.
Die Wartezeit auf einen Therapieplatz kann durch eine Kennenlern- und Therapievorbereitungsgruppe sinnvoll genutzt werden. Die aktuelle Belegung der Gruppentherapieangebote kann über die Übersicht bei Gruppenplatz.de kontrolliert werden.
Beim Vorliegen einer Suchterkrankung muss eine Abstinenz innerhalb der ersten 10 Sitzungen ärztlich bestätigt werden.
Bei
Fragen zu den Themen verhaltenstherapeutische Supervision, Sexual- und
Paartherapie, Coaching oder verhaltenstherapeutische Weiterbildung,
senden
Sie mir bitte eine E-Mail oder rufen mich an.
Kosten
Nach der psychologischen Diagnostik und
der Diagnosestellung muss eine Psychotherapie beantragt werden. Die Kosten einer Psychotherapie können
von den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen werden.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld insbesondere über die Modalitäten Ihrer privaten Krankenversicherung.
Die schriftliche Beantragung einer Behandlung wird weitgehend von meiner Seite aus organisiert.
Hierfür muss nach dem Erstgespräch zumeist eine erweiterte
psychotherapeutische Diagnostik (2-3 Sitzungen) durchgeführt werden.
Auch diese Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen. Die Therapie kann verlängert werden. Dafür ist
ein erneuter Antrag notwendig. Weitere wichtige Informationen finden Sie bei der Bundespsychotherapeutenkammer und der DPtV.
Andere Leistungen wie Sexualberatung,
Paartherapie, Coaching und Supervision sind Privatleistungen. In einigen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine
berufliche Supervision.
Ich betreibe eine
reine Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet
wird. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu
vergeben werden. Daher sind verbindliche Terminvereinbarungen notwendig.
Termine können ohne Angabe von Gründen bis zu 48 Stunden vorher abgesagt werden. Für
den Fall, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen werden, ist der
Patient nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§615 BGB, sog. Annahmeverzug)
grundsätzlich verpflichtete, dem Therapeuten die hierdurch entfallene Vergütung zu ersetzen. Weiteres regelt eine schriftliche Vereinbarung.
Erfolgsaussichten und Nebenwirkungen
Die positiven Erfolgsaussichten von
psychotherapeutischen Behandlungen sind wissenschaftlich seit vielen
Jahren sehr gut belegt.
Dennoch ist es möglich, dass kurz- oder
längerfristig eine Verschlechterung (z. B. Traurigkeit, soziale
Konflikte) eintreten kann. Auch kann einmal der gewünschte Erfolg
überhaupt ausbleiben. Bei Zweifeln an der Behandlung, bitte ich Sie, diese
möglichst früh offen anzusprechen, damit wir Wege für eine
erfolgversprechende Behandlung finden können.
Zudem möchte ich Sie
darauf hinweisen, dass z. B. bei Versicherungen (PKV,
Berufsunfähigkeitsversicherungen) oder bei einer geplanten Verbeamtung
eine vorherige Psychotherapie in der Regel angegeben werden muss.
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